Förderung

Meldungen

GLÖZ 6
Nacherfassung der geplanten Bodenbedeckung

Ab sofort ist es möglich, die Winterbedeckung im iBALIS unter "Anträge / Mehrfachantrag – Änderung zu Flächendaten" zu erfassen, falls dies nicht bereits im Rahmen des Mehrfachantrages erfolgt ist.
Der Antragsteller kann mit dieser Funktion seine Feldstücke und Schläge aufrufen und die geplante oder bereits etablierte Bodenbedeckung im Pulldown-Menü auswählen bzw. korrigieren.
Nach Erfassung aller Flächen werden die Summe der bedeckten Fläche, der Anteil der bedeckten Fläche an der gesamten Ackerfläche und die Angabe, ob GLÖZ6 unter diesen Voraussetzungen eingehalten - wird, in der Registerkarte Ökoregelung Konditionalität angegeben. 

GLÖZ 5
Änderung der Bayerischen Erosionsschutzverordnung (ESchV)

Im Rahmen der GAP 2023 wurde die Bayerische Erosionsschutzverordnung (ESchV) geändert. Die Änderungen sind zum 17.05.2023 in Kraft getreten und betreffen: 

  • die Ausweisung der erosionsgefährdeten Gebiete und die Zuweisung der Flächen in Erosionsgefährdungsklassen Wasser (K-Wasser 1, K-Wasser 2) und Wind (K-Wind),
  • Maßnahmen, die zur Erosionsvermeidung auf K-Wasser 1 und K-Wasser 2 an Stelle des Pflugverbotes möglich sind.

Die Erosionsklasse eines Feldstücks wird im iBALIS – Feldstückkarte – Button "Auge" für Detailinformationen zum Feldstück ausgewiesen.

Die Anforderungen an die Bewirtschaftung eines Feldstücks sind in der Informationsbroschüre "Konditionalität 2023" im Kapitel II Nr. 5 beschrieben.

Bis 2. September 2024 möglich
Zahlungsantragstellung I82-Streuobstpflege

Reifer Apfel und Blätter am Zweig eines Baumes

Die erste (Teil-)Zahlungsantragstellung für die KULAP-Maßnahmen I82-Streuobstpflege für die Grundanträge 2023 ist seit 5. August 2024 bis Montag, 2. September 2024, möglich. Die Zahlungsunterlagen werden im Förderwegweiser unter i82 - Streuobstpflege bereitgestellt. Anträge müssen beim AELF schriftlich eingereicht werden. Die Vorlage der Unterlagen über die Mitteilungsfunktion in iBALIS oder als E-Mail ist NICHT gültig. 

Weitere Informationen zum Programm und Antragsverfahren – Staatsministerium Externer Link

Förderantragstellung
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Drohne über Weinreben

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzen­bestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungs­maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über iBALIS.  

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link