Tierhaltung

Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.

Meldungen

Online-Info am Donnerstag, 03.04.2025, 20 Uhr
Wie kann das Tierwohl in Anbindeställen verbessert werden?

Kühe beim Fressen im Stall

© Wolfgang Seemann, LfL

Nach heutigem Stand ist die Haltung von Rindern in Anbindeställen nicht verboten. Dennoch steht sie immer wieder in der Kritik. Um Konflikten vorzubeugen, bietet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim einen Online-Infoabend an.
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Arbeitskreis Stallbau

Fleckvieh Milchkühe in einem Boxenlaufstall

© Tobias Hase, StMELF

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten, Kaufbeuren sowie Krumbach (Schwaben)-Mindelheim bieten im Winter einen Stallbau-Arbeitskreis an. Landwirte können sich im Arbeitskreis informieren und austauschen.  Mehr

Präsenz-Seminare im März und April
Grobfutter für Pferde - Qualitäten beurteilen und verstehen

Pferde fressen Heu

An drei Terminen (06.03. Landshut, 03.04. Ansbach, 16.04. Dasing) veranstaltet das Netzwerk Fokus Tierwohl mit den ÄELF Abensberg-Landshut, Ansbach und Kempten ein Präsenz-Seminar für Pferdehalter. Erläutert wird, wie die Qualitäten der Grobfuttermittel beurteilt werden können. Am Nachmittag erhält jeder die Möglichkeit, die Sinnenprüfung von Heulage, Heu und Stroh praktisch durchzuführen. Dabei wird auch erklärt, wie Futteranalysen sowie mikrobiologische Befunde richtig interpretiert werden können.  

Weitere Infos und Anmeldung - LfL Externer Link

Informationen zur Maul- und Klauenseuche

Kühe in einem Stall

© Birgit Gleixner, LfL

Am 10.01.2025 wurde zum ersten Mal seit 1988 wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland bestätigt. Die MKS ist eine hochansteckende Virusinfektion überwiegend der Klauentiere. Was bedeutet der Ausbruch für Bayern? 

Weitere Infos - Staatsministerium Externer Link

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Haltungsform von Mastschweinen online melden

Ferkelgruppe auf Spaltenboden

© Dr. Stephan Schneider, LfL

Alle bayerischen Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, die jeweilige Haltungsform in ihren Haltungseinrichtungen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu melden. Dafür wurde ein neues Portal eingerichtet. 

Weitere Informationen - LGL Externer Link