Förderung
Was können Landwirte bereits erledigen?
© PantherMedida/Yuri Arcurs
Bereits im Dezember und Januar kann vieles im Zusammenhang mit der Förderung erledigt werden.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte:
- Meldung von Zu- und Abgängen ganzer Feldstücke direkt in iBALIS in der Feldstückskarte oder alternativ mittels Papierformular
- Mitteilung Zugang bisher nicht digitalisierter Flächen (Papierformular)
- Digitalisieren von Gewässerrandstreifen in der Feldstückskarte
- In Kürze: Export von Flächendaten 2026 (Menü Betriebsinformation- Flächendatenexport)
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter können auch elektronisch über die Mitteilungsfunktion eingereicht werden.
Nachweis der Verfügungsberechtigung nicht vergessen!
Das Förderrecht fordert bei Parzellen, die erstmalig beantragt werden oder nach 3 Jahren Unterbrechung erneut beantragt werden, die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (spätestens bis 31.05.2026.)
Mit der Mitteilung von Flächenabgängen / Abgang von Teilflächen vor dem 01.01.2026 wird der Mehrfachantrag 2025 und ggf. weiter zurückliegender Vorjahre durch Selbstanzeige korrigiert. Beispiele: Baumaßnahme auf der Fläche ab Herbst (PV-Anlage, Radweg, Wohnhaus…) Damit kann eine Sanktion vermieden werden.
Eine Anleitung zur Flächenänderung findet sich in der iBalis Benutzerhilfe unter „Feldstückskarte (FeKa)“ > „Feldstücke pflegen“

