März 2025
Maschinenvorführung zur Gülletechnik auf Grünland
Ab 2025 muss die Gülle auch auf Grünland und Feldfutterbau streifenförmig und bodennah ausgebracht werden.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) Krumbach-Mindelheim und Augsburg sowie der Maschinenring Augsburg e.V. informierten im Rahmen einer Maschinenvorführung zum Thema über mögliche Ausbringungstechniken auf Grünland.
120 interessierte Landwirte informierten sich über die Ausbrinungetechniken
Am Betrieb Vogele in Dinkelscherben konnten folgende Maschinen im praktischen Einsatz begutachtet werden:
- Duo Schleppschuh
- Eigenanbau Schleppschuh an Fuchsfass
- Kleines kompaktes Fass mit Schleppschuh für beengte Verhältnisse
- Schleppfix
- Schlitzgerät Veenhuis mit Zunhammerfass
- Bomech Verteiler der Firma BayWa ausgestellt.
Ausnahmeregelungen
Stefanie Lange vom AELF Krumbach-Mindelheim stellte die Ausnahmen von der bodennahen Ausbringung vor. Genauere Informationen sowie alle Ausnahmeregelungen im Detail:
Regelungen zur Ausbringtechnik flüssiger organischer Dünger - LfL
Gülle-App
Die neue Gülle-App der LfL zeigt, ob ein Betrieb die Ausnahme für Betriebe mit weniger als 15 ha Grünland und Ackerflächen in Anspruch nehmen kann. Die Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und PIN. Eine weitere Ausnahme ist die Verdünnung von Rindergülle mit Wasser. Durch die Zugabe von Wasser muss ein Trockensubstanzgehalt von 4,6 % oder weniger erreicht werden. In der Regel bewegt man sich in einem Verdünnungsverhältnis von 1 Teil Gülle zu 1 Teil Wasser. Je nach Ausgangs-TS kann das Mengenzugabe von Wasser variieren.
Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
Bei der Düngung an Gewässern, müssen nicht nur die Abstände aufgrund der Düngeverordnung berücksichtigt werden, sondern auch die GLÖZ 4-Auflage durch die Agrarreform 2023-2027.
Gemäß der GLÖZ4-Auflage dürfen Pflanzenschutzmittel, Biozid-Produkte und Düngemittel auf landwirtschaftlichen Flächen, die an Gewässer angrenzen, innerhalb eines Abstands von 3 Metern, gemessen ab der Böschungsoberkante, nicht angewendet werden. Bei Gewässern ohne ausgeprägte Böschungsoberkante wird der Abstand ab der Linie des Mittelwasserstandes gemessen.
Daher muss auch bei der Ausbringung mit Schleppschuhen, Schleppschläuchen oder Schlitztechnik auf ebenen Flächen ein Abstand von 3 m gemessen ab der Böschungsoberkante eingehalten werden.
Weiterführende Informationen