Förderung
Was können Landwirte bereits erledigen?

Landwirt mit einem Tablet-Computer vor einem Traktor

© PantherMedida/Yuri Arcurs

Bereits im Dezember und Januar kann vieles im Zusammenhang mit der Förderung erledigt werden.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte:

  • Meldung von Zu- und Abgängen ganzer Feldstücke direkt in iBALIS in der Feldstückskarte oder alternativ mittels Papierformular
  • Mitteilung Zugang bisher nicht digitalisierter Flächen (Papierformular)
  • Digitalisieren von Gewässerrandstreifen in der Feldstückskarte
  • In Kürze: Export von Flächendaten 2026 (Menü Betriebsinformation- Flächendatenexport)

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter können auch elektronisch über die Mitteilungsfunktion eingereicht werden.

Verfügungsberechtigung

Nachweis der Verfügungsberechtigung nicht vergessen!
Das Förderrecht fordert bei Parzellen, die erstmalig beantragt werden oder nach 3 Jahren Unterbrechung erneut beantragt werden, die Verfügungsberechtigung nachzuweisen (spätestens bis 31.05.2026.)

Flächenänderungen - Sanktionen vermeiden!

Mit der Mitteilung von Flächenabgängen / Abgang von Teilflächen vor dem 01.01.2026 wird der Mehrfachantrag 2025 und ggf. weiter zurückliegender Vorjahre durch Selbstanzeige korrigiert. Beispiele: Baumaßnahme auf der Fläche ab Herbst (PV-Anlage, Radweg, Wohnhaus…) Damit kann eine Sanktion vermieden werden.

Eine Anleitung zur Flächenänderung findet sich in der iBalis Benutzerhilfe unter „Feldstückskarte (FeKa)“ > „Feldstücke pflegen“