Waldbewirtschaftung
10 FAQs zum Wegebau
von Tobias Vorwieger

Ein Wegebagger steht auf einem neu gebauten Waldweg

Wegebau ist im Forst ein Dauerbrenner. Fehlende oder unzureichende Erschließung erschwert die Waldbewirtschaftung. Revierleiter Tobias Vorwieger hat die wichtigsten Fragen und Antworten in einem FAQ zusammengefasst.

Welche Wege, die der Bewirtschaftung von Waldflächen dienen, gibt es überhaupt?

Es gibt LKW-befahrbare Forststraßen (Grund- oder Groberschließung), Rückewege und Rückegassen (Feinerschließung).

neu gebauter Forstweg im Wald

Im Jahr 2022 neu gebauter Forstweg

Neu gebauter Waldweg mit Kalksteinschroppen

Rückeweg mit Materialeintrag (hier: Kalksteinschroppen)

neu geschgobener Rückeweg ohne Steinschicht

Rückeweg ohne Materialeintrag

Rückegasse im Wald mit weißer Markierung an den Bäumen

Klassische Rückegasse mit weißer, dauerhafter Seitenmarkierung

Welche Baustandards sollten Forstwege aufweisen?

Die Entwässerung bildet das Grundfundament für einen langlebigen Forstweg. Dazu gehören Gräben, Durchlässe und ein wasserableitendes Dachprofil. Auch ein Lichtraumprofil (bewuchsfreier Raum über dem Weg) von ca. 4,5 m in Höhe und Breite ist entscheidend, da der Weg so nach längeren Regenphasen schneller austrocknen kann.
Den detaillierten Aufbau eines Forstwegs sowie viele weitere Infos finden Sie im LWF-Merkblatt Nr. 41. Das Merkblatt 38 befasst sich mit dem Thema Feinerschließung.

Darf ich überall einen Weg im Wald bauen?

Wälder sind nach Art. 14 BayWaldG bedarfsgerecht und naturschonend zu erschließen. Grundsätzlich gilt daher, dass alle Bauvorhaben forstfachlich Sinn ergeben müssen. I.d.R. ist das bei einem Forstweg der Fall, sofern er ein größeres Waldgebiet erschließt. Ein Rückeweg kann in steilen Hanglagen sinnvoll sein.

Darf ich selbst einfach einen Weg bauen oder muss ich nachfragen?

Prinzipiell ja, technische und rechtliche Fallstricke können aber vorkommen. Grundsätzlich sollte zunächst beim zuständigen Revierleiter (s. unten) oder direkt beim Landratsamt nachgefragt werden.

Welche Rechtsbereiche können betroffen sein?

Waldrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Baurecht, Abgrabungsrecht, Abfallrecht, Denkmalschutz

Wie sieht es mit der Befestigung von Rückegassen aus?

Nur wenn zwingend notwendig sind punktuelle Befestigungen z.B. an Einmündungen möglich. Diese müssen dazu dienen, die Befahrbarkeit herzustellen.

Ich habe noch Abbruchmaterial der alten Scheune auf dem Hof, dürfte ich dieses für den Wegebau verwenden?

Bauschutt und Ziegel, eingebaut in einen Waldweg
Sofern das Material zertifiziert und zweckmäßig ist, kann es verwendet werden. Wir empfehlen eine Vorabprüfung über das Landratsamt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Wie sieht es mit Ziegeln aus?

Altes Ziegelmaterial ist i.d.R. unbelastet und nimmt eine Sonderstellung ein. Eine Anzeige und Vorabfrage über das Landratsamt ist trotzdem unerlässlich.

Rechtliches vom Landratsamt Günzburg zur Verwendung von Bauschutt Externer Link

Welche Pflege braucht ein Weg?

Anbaugrader im Wald
Mindestens eine jährliche Pflege mit einem geeigneten Wegehobel wird empfohlen. In längeren Zeitabständen kann es nötig sein die Deckschicht neu aufzukiesen.

Gibt es eine staatliche Förderung für den Wegebau?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung durch den Freistaat möglich. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an Ihre örtliche Revierleitung.

Mit dem Försterfinder finden Sie den/die für Sie zuständigen Revierleiter/Revierleiterin: