Waldbewirtschaftung
10 FAQs zum Wegebau
von Tobias Vorwieger

Wegebau ist im Forst ein Dauerbrenner. Fehlende oder unzureichende Erschließung erschwert die Waldbewirtschaftung. Revierleiter Tobias Vorwieger hat die wichtigsten Fragen und Antworten in einem FAQ zusammengefasst.
Welche Wege, die der Bewirtschaftung von Waldflächen dienen, gibt es überhaupt?
Es gibt LKW-befahrbare Forststraßen (Grund- oder Groberschließung), Rückewege und Rückegassen (Feinerschließung).
Welche Baustandards sollten Forstwege aufweisen?
Darf ich überall einen Weg im Wald bauen?
Wälder sind nach Art. 14 BayWaldG bedarfsgerecht und naturschonend zu erschließen. Grundsätzlich gilt daher, dass alle Bauvorhaben forstfachlich Sinn ergeben müssen. I.d.R. ist das bei einem Forstweg der Fall, sofern er ein größeres Waldgebiet erschließt. Ein Rückeweg kann in steilen Hanglagen sinnvoll sein.
Darf ich selbst einfach einen Weg bauen oder muss ich nachfragen?
Prinzipiell ja, technische und rechtliche Fallstricke können aber vorkommen. Grundsätzlich sollte zunächst beim zuständigen Revierleiter (s. unten) oder direkt beim Landratsamt nachgefragt werden.
Welche Rechtsbereiche können betroffen sein?
Waldrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Baurecht, Abgrabungsrecht, Abfallrecht, Denkmalschutz
Wie sieht es mit der Befestigung von Rückegassen aus?
Nur wenn zwingend notwendig sind punktuelle Befestigungen z.B. an Einmündungen möglich. Diese müssen dazu dienen, die Befahrbarkeit herzustellen.
Ich habe noch Abbruchmaterial der alten Scheune auf dem Hof, dürfte ich dieses für den Wegebau verwenden?

Wie sieht es mit Ziegeln aus?
Altes Ziegelmaterial ist i.d.R. unbelastet und nimmt eine Sonderstellung ein. Eine Anzeige und Vorabfrage über das Landratsamt ist trotzdem unerlässlich.
Rechtliches vom Landratsamt Günzburg zur Verwendung von Bauschutt
Welche Pflege braucht ein Weg?

Gibt es eine staatliche Förderung für den Wegebau?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung durch den Freistaat möglich. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an Ihre örtliche Revierleitung.
Mit dem Försterfinder finden Sie den/die für Sie zuständigen Revierleiter/Revierleiterin: